Die Fotografen unter den Lesern verstehen wovon ich spreche: Vor einer Reise in ein fernes Land ist es unglaublich schwierig zu entscheiden: Welches Objektiv nehme ich mit? Welche Ausrüstung lasse ich daheim? Also nimmt man so viel mit wie das Freigewicht der jeweiligen Fluggesellschaft zulässt. Da kommen schnell Werte zusammen. Besonders, wenn es sich um hochwertige Kameras und Objektive handelt.

Böse Überraschung bei der Rückkehr

Und nun kommt das Problem: Der Urlaub ist vorbei, Du landest in Good Old Germany und ein freundlicher Zollbeamter fragt Dich: Haben Sie etwas zu verzollen? Hast Du natürlich nicht. Hast Du nicht? Hast Du doch. Denn der Zollbeamte könnte auf die Idee kommen, Du wärst in den USA günstig shoppen gewesen und hast Deine Fotoausrüstung dabei erheblich erweitert. Und mal Hand aufs Herz: Wer kann am Flughafen schon nachweisen, dass er die Fotoausrüstung bereits besaß, als er zu Beginn des Urlaubs in den Flieger stieg?

Böse Überraschung bei der Rückkehr: Wenn Du Pech hast geht der Zoll davon aus, dass Du die Kameraausrüstung im Ausland erworben hast.

Die Fotoausrüstung zweimal bezahlen?

Eine fiese klemme. Ärger, Frust und wochenlange Diskussionen und Schriftwechsel sind vorprogrammiert. Schließlich geht es um schmerzhafte Summen. Der Zoll wird Dein Equipment schätzen und anschließend Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer darauf erheben. mach mal ein kleines Rechenexperiment: Deine hochwertige Kameraausrüstung inkl. Notebook ist 5000 Euro wert. 2000 Euro davon sind Objektive. Kamera und Laptop sind zollfrei. Für die Objektive wird 6,7% Zoll fällig (=134 Euro). Hinzukommen 19% Einfuhrumsatzsteuer auf alles (= 950 Euro). Das kleine Abenteuer könnte Dich also z.B. 1084 Euro kosten. Oh ha!

Hier ist mein Tipp für alle, die diesem Ärger aus dem Weg gehen möchten

In allen größeren deutschen Städten gibt es Zollämter. Und in diesen Zollämtern gibt es ziemlich nette Beamte mit einem extrem praktischen Formular. Es nennt sich „INF3“. Oder noch fantasievoller: „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung“. Dieses Formular füllst Du aus, führst es während der Reise bei Deinen Papieren und schon bist Du aus all dem Ärger raus.

Die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung dokumentiert, dass Dir die Fotoausrüstung vor der Ausfuhr bereits gehörte.

 Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung – so gehts!

Das Ausfüllen so einer Bescheinigung ist ganz einfach, es handelt sich nur um 9 Felder. Die Zollbeamten helfen Dir gerne, wenn Du unsicher bist. Bei mir hat der ganze Vorgang etwas mehr als 15 Minuten gedauert. Wenn Du Dich etwas vorbereitest, klappt das bei Dir auch.

Was tun, damit die „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung“ schnell ausgestellt wird?

  • Check auf http://www.zoll.de/ die nächste Dienststelle. Da findest Du auch die Öffnungszeiten. Sei eine Dreiviertelstunde vor Büroschluss dort
  • Mach eine Liste mit den Bestandteilen Deiner Ausrüstung. Meine Liste hatte folgende Spalten:
    Art (z.B. Objektiv) | Bezeichnung (exakte Produktbeschreibung | Identifikation (Seriennummer oder Hinweis auf einen Beleg). Druck die Liste zweimal aus und nimm sie mit. Sie wird an die „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung“ geheftet und Du musst nicht alles von Hand ausfüllen.
  • Wenn Teile deiner Ausrüstung keine sichtbare Seriennummer haben, druck jeweils zwei Exemplare eines Belegs aus, der belegt, dass Du sie gekauft hast. Am besten die Rechnung. Es geht aber auch eine Bestellbestätigung. Wichtig ist, dass die Bezeichnung zweifelsfrei ist. Denn der Zollbeamte ist kein Fotofachmann und kann nur bescheinigen, was für ihn eindeutig ist.
  • Pack Deine Fotoausrüstung zusammen und fahr damit und mit den Papieren zum Zollamt.
  • Bitte einen Beamten, Dir das Formular „INF3“ zu geben, es Dir kurz zu erklären und die Vorführung der Waren mit Dir vorzunehmen.

Wenn das ganze bei Dir ähnlich wie bei mir auf dem Zollamt Stuttgart Zuffenhausen abläuft, dann bist Du schnell wieder draußen und hast ein Lächeln im Gesicht. Denn Zollbeamte sind echt freundliche und hilfsbereite Leute.

Was kostet das? Welche Vorteile hat es sonst noch?

Die „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung“ ist kostenlos.

Mit der Kameraausrüstung reisen – Die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung gibts auf jedem Zollamt.

Die ganze Sache hat noch einen zusätzlichen Bonus: Auf diese Weise hast Du anschließend eine amtliche Bestätigung über Gegenstände Deiner Fotoausrüstung. Sollte diese abhanden kommen, könnte so eine Dokumentation sehr nützlich sein – z.B. gegenüber Versicherungen.

 

Das Bild „Zoll Douane“ ist von Daniel Kulinski (CC BY-NC-SA 2.0)